Vor dem 18. Geburtstag
Die Behandlung muss laut ÖGK spätestens vor dem 18. Geburtstag begonnen haben.
Stichtag: Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
Bei einer Fehlstellung des Schweregrades IOTN 4 oder 5 übernimmt die Krankenkasse die Zahnspange für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zur Gänze. In der Fachpraxis von Univ.-Prof. DDr. Erwin Jonke rechnen wir direkt mit ÖGK, SVS und BVAEB ab – ohne Vorfinanzierung.
Seit 2015 ist die kieferorthopädische Behandlung schwerer Zahn- und Kieferfehlstellungen in Österreich eine Leistung der Sozialversicherung. Für betroffene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entstehen keine Kosten.
Entscheidend ist nicht das Einkommen der Familie, sondern ausschließlich der medizinische Befund. Wie schwer eine Fehlstellung ist, wird mit dem international standardisierten IOTN-Index (Index of Orthodontic Treatment Need) gemessen. Ab Grad 4 besteht laut ÖGK „jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit" – eine der Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange.
Rein kosmetische Korrekturen sind ausdrücklich keine Leistung der Sozialversicherung. Wer eine unauffälligere Variante möchte, kann Keramikbrackets oder Aligner wählen – diese werden privat verrechnet.
Der österreichische Dachverband der Sozialversicherungen legt exakte gesetzliche Kriterien für die 100%ige Kostenübernahme fest.
Die Behandlung muss laut ÖGK spätestens vor dem 18. Geburtstag begonnen haben.
Stichtag: Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
Es muss eine nachweislich schwere oder extreme Zahn- bzw. Kieferfehlstellung vorliegen, objektiv eingestuft nach dem international anerkannten IOTN-Katalog.
Objektiver IOTN-Kriterienkatalog
Als offizieller Vertrags-Kieferorthopäde in Wien rechnet Univ.-Prof. DDr. Jonke direkt mit der ÖGK, SVS und BVAEB ab – ohne lästige Rückerstattungsanträge.
Direkte Kassenabrechnung ohne Vorkasse
Der Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) ist der Maßstab für die Einstufung. Nur bei den Graden 4 und 5 ist die Gratis Zahnspange laut ÖGK möglich.
Leichter Frontzahnengstand (< 4 mm), minimale Zahnrotationen, stabiler Zusammenbiss ohne funktionelle Kiefergelenksbeeinträchtigung.
Kein KassenanspruchEngstand von 4 bis 6 mm, vergrößerter sagittaler Überbiss von 3,5 bis 6 mm, frontaler oder seitlicher Kreuzbiss ohne funktionelle Blockade.
Abklärung in der OrdinationVergrößerter Überbiss (> 6 mm), frontal extrem offener Biss (> 4 mm), ausgeprägter Kreuzbiss mit seitlicher Verschiebung oder massive Zahnengstände (> 6 mm).
100% GRATIS ZAHNSPANGEVerlagerte bzw. retinierte Zähne (z. B. bleibende Eckzähne), Nichtanlage mehrerer Zähne, extremer Vorbiss (> 9 mm) oder kraniofaziale Anomalien.
100% GRATIS ZAHNSPANGE
Die Sozialversicherung trägt die medizinisch notwendige Versorgung. Welche Apparatur das konkret ist, richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes zum Behandlungszeitpunkt.
Die kieferorthopädische Beratung und die Feststellung des Schweregrades sind kostenlos – unabhängig davon, welcher IOTN-Grad am Ende herauskommt.
Bei schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen übernimmt die ÖGK im Rahmen der frühkindlichen Behandlung abnehmbare Zahnspangen, die die Kieferentwicklung im Wachstum steuern.
Für Jugendliche übernimmt die Kasse die festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets, sofern IOTN 4 oder 5 festgestellt wurde.
„Rein kosmetische Korrektionen sind keine Leistungen der Sozialversicherung." Keramikbrackets und Aligner werden deshalb privat verrechnet.
Strukturierte Diagnostik und direkte Kassenabwicklung – so begleiten wir Ihr Kind in 4 klaren Schritten.
Wir untersuchen die Zähne Ihres Kindes und beurteilen die Fehlstellung nach IOTN. So lässt sich früh klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
Für die kieferorthopädische Diagnose nutzen wir Intraoralscanner, Fotos und digitale Röntgenaufnahmen. Der Kieferorthopäde erhebt die klinische Anamnese, kontrolliert die Fehlstellung – anschließend erfolgt die digitale 3D-Planung.
Unsere Fachpraxis reicht alle Unterlagen direkt bei ÖGK, SVS oder BVAEB ein. Sie müssen keine Rechnungen vorfinanzieren.
Schonendes Einsetzen der hochwertigen Kassen-Zahnspange und kontinuierliche Kontrolltermine bis zum perfekten, stabilen Resultat.
Hier finden Wiener Eltern verlässliche Antworten zur Kostenübernahme, Altersgrenze und Behandlungsdauer.
Alle Kosten besprechen wir vor Behandlungsbeginn transparent mit Ihnen. Bei IOTN 4 oder 5 und Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag ist die festsitzende Zahnspange eine Kassenleistung – Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse den Therapievorschlag vorab bewilligt.
Fix ist laut ÖGK die Altersgrenze: Die Behandlung muss spätestens vor dem 18. Geburtstag begonnen haben. Was das für die laufende Behandlung Ihres Kindes bedeutet, besprechen wir mit Ihnen persönlich.
Die Kassenleistung umfasst moderne, bewährte festsitzende Metall-Brackets auf den Zahnaußenseiten. Diese sind medizinisch hochpräzise und erzielen verlässliche Ergebnisse. Private Sonderwünsche wie Aligner-Schienen oder Keramik-Brackets sind gesondert zu vereinbaren.
Rufen Sie uns direkt unter 01 / 524 48 68 an oder senden Sie uns eine Terminanfrage an klinik@jonke.at. Unsere Praxis finden Sie an der Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien (U3 Neubaugasse).
Facharzt für Kieferorthopädie und zertifizierter Kassenvertragspartner für die Gratis Zahnspange (ÖGK, SVS, BVAEB).
Mariahilfer Straße 32
3. Stock, 1070 Wien
U3 Neubaugasse (Ausgang Stiftgasse)
Mo–Fr: 08:00 – 18:00
Sa–So: geschlossen
Termine nach Vereinbarung
Kostenlose und unverbindliche IOTN-Abklärung bei Univ.-Prof. DDr. Jonke.